Antragsverfahren und Standardprozess

Mit dem FIFA-Innovationsprogramm verfügt die FIFA über eine Plattform, um Organisationen einzubeziehen, deren Produkte womöglich dringende Probleme im Fussball lösen können, derzeit aus verschiedenen Gründen aber im Fussball noch nicht eingesetzt werden können.

Anbieter können ihre Lösungen für einen konkreten Innovationswettbewerb oder einen der aufgeführten Schwerpunktbereiche präsentieren. Anbieter, deren Ideen die massgebenden Kriterien erfüllen, dürfen den Mehrwert ihrer Idee weiter demonstrieren, um in das FIFA-Innovationsprogramm aufgenommen zu werden und gemeinsam mit der FIFA ein Projekt zu lancieren.

1. Schritt: Antrag

Die Anbieter müssen ihre Anträge über das Portal des FIFA-Innovationsprogramms samt Videoerläuterungen und/oder -demonstrationen, Begleitunterlagen, Angaben zu Projektsponsoren sowie zum Schutz des geistigen Eigentums usw. einreichen. Damit die FIFA ihre Sorgfaltsprüfungen durchführen kann, benötigt sie zudem einige Informationen zum Anbieter .

Eine Anleitung zur Nutzung des Portals des FIFA-Innovationsprogramms ist hier zu finden.

2. Schritt: Prüfung des Antrags

Die FIFA prüft die Anträge auf deren Eignung sowie mit Blick auf den massgebenden Wettbewerb und nimmt auf der Grundlage der eingereichten Angaben sowie der öffentlichen Informationen zum Anbieter eine Sorgfaltsprüfung vor. Anträge können ganz abgelehnt, für eine erneute Beantragung zurückgewiesen oder bewilligt werden. Die FIFA bemüht sich zwar, zu allen abgelehnten Anträgen ein Feedback zu geben, in manchen Fällen ist dies allerdings nicht möglich.

Während des Antragsprüfungsverfahrens können als Entscheidungshilfe zusätzliche Informationen und/oder Nachweise angefordert werden. Neben der eigentlichen Idee prüft die FIFA auch mögliche Auswirkungen auf die Spielregeln (sofern zutreffend) und die Anforderungen an Vereinbarungen zur Weitergabe, Verarbeitung, zum Schutz und/oder zur Geheimhaltung von Daten.

Im Falle eines erfolgreichen Antrags wird eine Auftaktsitzung (persönlich oder online) organisiert, um die Bedingungen des Innovationsprojekts festzulegen. Für den Vertrag, der zwischen dem Anbieter und der FIFA abzuschliessen ist, wird zudem ein klarer Projektauftrag erstellt.

3. Schritt: Vereinbarung über den Projektauftrag

Im gemeinsam vereinbarten Projektauftrag sind folgende Punkte klar festzuhalten:

  1. Lösung: detaillierte Informationen über die vorgeschlagene Lösung und die Art und Weise, wie sie zum von der FIFA definierten Wettbewerb bzw. Schwerpunktbereich passt

  2. Nutzen: Informationen über den erwarteten direkten oder indirekten Nutzen für die Interessengruppen des Fussballs (im Sinne einer Verbesserung des Spiels oder des Spielerlebnisses) samt Vorschlag, wie dies evaluiert werden kann

  3. Entwicklung: Informationen über die erwartete Entwicklung der Lösung im Laufe des Projektzeitraums (max. zwei Jahre), wobei der Reifegrad der Lösung zu Projektbeginn klar festzuhalten ist

  4. Testplan: Vereinbarungen über kontrollierte Tests oder Versuche, die zur Validierung der Lösung erforderlich sind, wobei alle derartigen Tests oder Versuche, die in einem Pflichtspiel stattfinden und die Spielregeln betreffen, der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des International Football Association Board (IFAB) bedürfen

  5. Zeitplan: Vereinbarung über Zwischenberichte, Leistungen und Ergebnisse im Laufe des Projektzeitraums

  6. Publikationen/Berichterstattung: Format der Präsentation der Endergebnisse nach Abschluss des Projekts

  7. Unterstützende Einrichtung (sofern zutreffend): Bestätigung einer unterstützenden Einrichtung (z. B. FIFA-Mitgliedsverband, Profiliga/-wettbewerb, Profiklub, Verband/Liga einer anderen Profisportart oder FIFA-Geschäftspartner), die Ressourcen zur Unterstützung des Projekts bereitstellen würde

  8. Rechtliche und ethische Zulassung (sofern zutreffend): nach einer Bewertung der Verfahren und potenziellen Risiken

  9. Unabhängige Bewertung (sofern zutreffend): Bewertung durch eine unabhängige Stelle (z. B. akademische Einrichtung oder Testlabor), die Elemente der Lösung (Sicherheit, Haltbarkeit usw.) validieren oder zertifizieren kann

4. Schritt: Mitgliedschaft beim FIFA-Innovationsprogramm

Gemäss Projektauftrag läuft das Projekt nach Abschluss der Vereinbarung an.

Wenn das Projekt keiner Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt, kann die ausgewählte Lösung auf der Website des FIFA-Innovationsprogramms aufgeführt werden (wenn die FIFA dies für angemessen hält). Der Anbieter hat Anspruch darauf, die Marke und die offizielle Bezeichnung „Mitglied des FIFA-Innovationsprogramms“ für die Dauer des Projekts und ausschliesslich im Zusammenhang mit dem betreffenden Projekt zu verwenden.

5. Schritt: Abschluss des Projekts

Nach einer Überprüfung aller Ergebnisse und Leistungen während der Projektlaufzeit bestimmt die FIFA das Endergebnis jedes Projekts unter Berücksichtigung des entsprechenden Projektauftrags.

Je nach Lösung und Art der Innovation kann eine Lösung wie folgt bewertet werden:

  • Die Lösung könnte bei FIFA-Turnieren oder -Veranstaltungen und/oder in anderen Profifussballwettbewerben und -ligen zum Einsatz kommen.

  • Die Spielregeln könnten geändert werden, damit die Lösung zum Einsatz kommen kann.

  • Die Lösung könnte in ein bestehendes FIFA-Qualitätsprogramm aufgenommen werden.

  • Ein neues FIFA-Qualitätsprogramm könnte geschaffen werden, um die neue Lösung abzudecken.

  • Die Projektergebnisse könnten in einer wissenschaftlichen Arbeit/Zeitschrift veröffentlicht werden.

  • Der Anbieter könnte als „Absolvent“ des FIFA-Innovationsprogramms weiter mit der FIFA und/oder ihren Mitgliedsverbänden zusammenarbeiten.

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 24. Januar 2025 um 22:30