Das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) spielt bei der Ausbildung und Förderung von Spielern seit 2001 eine wichtige Rolle. Im Reglement sind folgende Ausbildungsvergütungen und Ansprüche geregelt:
Ausbildungsentschädigung (Art. 20 RSTS und Anhang 4 RSTS): Vereine, die in die Aus- und Weiterbildung junger Spieler investieren, werden entschädigt, wenn ihre Spieler Profis werden.
Solidaritätsbeitrag (Art. 21 RSTS und Anhang 5 RSTS): Die ausbildenden Vereine werden auch in Form eines Anteils an den Zahlungen für künftige Transfers eines Spielers entschädigt.
Bei seiner Sitzung am 22. Oktober 2022 in Auckland/Tāmaki Makaurau (Aotearoa Neuseeland) verabschiedete der FIFA-Rat das Reglement der FIFA-Abrechnungsstelle, das das dreistufige Verfahren der automatischen Berechnung und Verteilung von Ausbildungsvergütungen regelt: 1) Feststellen des Anspruchs auf Ausbildungsvergütungen, 2) Erstellen eines elektronischen Spielerpasses (EPP) und 3) Transfer der Zahlungen zwischen den Vereinen über die FIFA-Abrechnungsstelle.
Die Erläuterungen zum Reglement der FIFA-Abrechnungsstelle bieten den Mitgliedsverbänden und Vereinen zusätzliche und hilfreiche Informationen zu diesem neuen Regelwerk.
Weitere Informationen zu den regulatorischen und betrieblichen Aspekten der FIFA-Abrechnungsstelle sind in den folgenden aufgezeichneten Webinaren zu finden.