Anhand von Informationen, die die FIFA-Mitgliedsverbände und deren Vereine bei internationalen und nationalen Transfers (sofern massgebend) sowie bei Erstregistrierungen als Berufsspieler einreichen, erkennt die FIFA-Administration, wann Ausbildungsvergütungen fällig sind. Die Umsetzung und Integration nationaler elektronischer Systeme spielen dabei eine zentrale Rolle.
Gemäss dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) sowie den FIFA-Zirkularen Nr. 1654 (26. November 2018) und Nr. 1679 (1. Juli 2019) müssen die FIFA-Mitgliedsverbände nationale elektronische Transfer- und Registrierungssysteme betreiben und mit dem TMS, dem FIFA-Connect-ID-Dienst und der FIFA-Connect-Schnittstelle verknüpfen. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2020.
Damit die FIFA Informationen abrufen und den Anlass für eine Ausbildungsvergütung erkennen kann, muss jeder Mitgliedsverband:
dafür sorgen, dass das ITMS für alle internationalen Transfers genutzt wird,
ein elektronisches Spielerregistrierungssystem einführen (entweder ein eigenes System, ein System einer Drittpartei oder die FIFA-Connect-Plattform),
ein nationales elektronisches Transfersystem einführen (entweder ein eigenes System, ein System einer Drittpartei oder das FIFA-DTMS),
diese elektronischen Systeme mit der FIFA-Connect-ID verknüpfen. Diese FIFA-Lösung verfügt über zwei Hauptfunktionen: i) Zuweisung weltweit einmaliger Kennungen (FIFA-ID) an Spieler, Vereine und Verbände über den FIFA-Connect-ID-Dienst und ii) einfacher und sicherer Datenaustausch zwischen Mitgliedsverbänden sowie mit der FIFA über die FIFA-Connect-Schnittstelle,
dafür sorgen, dass verlässliche und vollständige Spielerregistrierungs- und Transferdaten in diesen Systemen enthalten sind, damit die FIFA einen elektronischen Spielerpass (EPP) erstellen kann, in dem die Registrierungschronik des Spielers ab dessen 12. Geburtstag vermerkt ist.